Mit Verletzungen kam am Mittwoch ein 78-Jähriger nach einem Unfall in Göppingen ins Krankenhaus.
Kurz nach 14.15 Uhr fuhr die 47-Jährige in der Poststraße in Richtung Hohenstaufenstraße. Sie bog nach rechts zu einem Firmengelände ab. Dabei übersah sie einen 78-jährigen Radler. Der war auf dem Radweg in gleicher Richtung unterwegs. Zwischen dem Nissan und dem Radler kam es zum Zusammenstoß. Der Radfahrer stürzte und erlitt leichte Verletzungen. Er kam in ein Krankenhaus. An dem Auto entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro. Der Radfahrer trug einen Schutzhelm.
„Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten,“ schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Das gilt sowohl beim Abbiegen nach links als auch nach rechts. Diese doppelte Rückschaupflicht soll Verkehrsunfälle verhindern. Damit alle sicher ankommen. Das Risiko von Stürzen kann zwar durch eigenes vorausschauendes und umsichtiges Verhalten, insbesondere bei der Teilnahme im Straßenverkehr, deutlich reduziert werden. Ganz auszuschließen ist die Unfallgefahr durch eigene oder Fehler anderer jedoch nie – wir alle machen Fehler, ob Kinder oder Erwachsene!
PM Polizeipräsidium Ulm