Geislingen – Ermittelt werden konnte der Verursacher nach einem Unfall am Montag in Geislingen

Wie die Polizei mitteilt, ereignete sich der Unfall gegen 5.30 Uhr in der Straße Talgraben. Beim Rangieren stieß ein zunächst unbekannter Fahrer eines Opel gegen einen geparkten Mercedes. Der Opel-Fahrer fuhr weiter und sein Auto konnte wenig später in der Nähe des Unfallortes festgestellt werden.

Die Unfallspuren passten zu dem beschädigten Mercedes. Ermittlungen der Polizei führten zu einem 34-Jährigen. Der wollte den Unfall nicht bemerkt haben. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 4.000 Euro. Den 34-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Unfallflucht.

Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall zu bleiben. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich um die Schadensregulierung zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

PM Polizeipräsidium Ulm

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