Kurz vor 18 Uhr sah eine Polizeistreife den 15-Jährigen mit einem E-Scooter auf dem Gehweg neben der Ulmer Straße fahren. An dem E-Scooter war kein Kennzeichen angebracht.
Für den E-Scooter bestand kein Versicherungsschutz. Der 15-Jährige muss nun mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.
Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen von mehreren tausend Euro an. Damit der Geschädigte seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher eines Unfalls, der ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.
PM Polizeipräsidium Ulm