In den Morgenstunden kontrollierte die Polizei in Göppingen den Verkehr im Bereich der Vorderen Karlstraße und der Mörikestraße. Dabei legten die Beamten den Fokus auf eine Stopp-Stelle.
Binnen einer Stunde missachteten fünfzehn Fahrende das „unbedingte Haltegebot“ und passierten den Einmündungsbereich, ohne vollständig anzuhalten. Im Zuge der Kontrollen fielen auch zwei Gurtverstöße auf. Die Polizei verwarnte die Betroffenen und führte verkehrserzieherische Gespräche mit ihnen. Die Personen erwartet ein Bußgeld.
Hinweis: In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. An einer Stoppstelle muss das Fahrzeug vollständig angehalten werden, die Räder müssen zum Stillstand kommen. Anschließend muss sich der Fahrer versichern, dass er an den unübersichtlichen Unfallschwerpunkten sicher in den Kreuzungs- und Einmündungsbereich einfahren kann. Zur Sicherheit aller.
PM Polizeipräsidium Ulm