Der Enkeltrick ist eine bekannte Betrugsform, bei den Täterinnen und Täter ihre Opfer vornehmlich über das Telefon kontaktieren. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) warnt vor einer neuen Variante, dem sogenannten „Schockanruf tödlicher Verkehrsunfall“. Kombiniert werden hier die Betrugsmaschen Falscher Polizeibeamter und Enkeltrick.
Lagen in den letzten Jahren die vollendeten Straftaten im Phänomenbereich Enkeltrick / Schockanruf noch im Bereich von zwei bis drei Prozent, zeichnet sich gegenwärtig ein Trend ab, dass beinahe jeder zehnte Anruf, der der Polizei bekannt wird, zu einem Schaden führt. Die Täter geben sich bei dieser Variante am Telefon unter anderem als Söhne und Töchter, Enkelinnen und Enkel, Ärztinnen oder Ärzte, Polizeiangehörige sowie Bedienstete von Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Konsulaten aus. Durch das Aufbauen von hohem moralischen Druck und der absoluten Notwendigkeit zum sofortigen Handeln, nehmen die Kriminellen den Opfern die Möglichkeit, nachzudenken und den Betrug zu erkennen. Bekannte, frei erfundenen Szenarien der Kriminellen sind folgende: der tödlich verursachte Verkehrsunfall eines Bekannten / Angehörigen, eine plötzliche schwere Erkrankung am Corona-Virus oder die drohende Inhaftierung im Ausland. Bei den Anrufen erkundigen sich die Täter insbesondere nach den Vermögenswerten der Opfer und fordern Geld oder ersatzweise andere Wertgegenstände wie Gold, Münzen oder Schmuck. Mit Vermögenswerten soll angeblich eine Kaution zum Abwenden einer Untersuchungshaft für den Angehörige oder Bekannte, die teure Reparatur eines Unfallfahrzeugs oder die Überführungs- und Beerdigungskosten einer getöteten Person bezahlt werden. Das Geld oder wertgleiche Gegenstände sollen auf Anweisung der Kriminellen zumeist an örtlichen Amtsgerichten, Landgerichten oder Staatsanwaltschaften persönlich übergeben werden. Oftmals wird auch ein Bote zu den Opfern nach Hause geschickt, der die Wertgegenstände an der Haustür entgegennimmt.
Das LKA BW rät in diesem Zusammenhang folgendes: · Die echte Polizei fragt Sie niemals nach ihren Vermögenswerten. · Geben Sie niemals Auskunft am Telefon über Ihre finanziellen Verhältnisse. · Legen Sie den Hörer erst richtig auf bevor Sie die 110 wählen. · Wenden Sie sich an ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle auch wenn kein Schaden entstanden ist. Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein: · Rufen Sie ihren echten Verwandten / Bekannten an und fragen sie nach der Richtigkeit der Geschichte oder wenden Sie sich an eine Vertrauensperson und erzählen Sie von dem Anruf. · Brechen Sie jeglichen Kontakt zu der Person ab, die Sie angerufen hat. · Notieren Sie sich die Nummer und die Anrufzeit der Täter. · Wenden Sie sich umgehend an ihre Polizeidienststelle oder rufen Sie die 110 an. Weitere Informationen finden Sie auf www.polizei-beratung.de.
PM Landeskriminalamt Baden-Württemberg