Der in Notwehr handelnde Bürger, muss kein Selbstverteidigungsexperte sein um sich vor Übergriffen schützen zu können. Wirksam und realistisch sind schnell abrufbare Maßnahmen, die nahezu jedem Menschen bei einem tätlichen Angriff aus der Misere helfen können.
In Ausnahmelagen müssen Sie sich wehren
Nicht immer ist es mit verbalen Auseinandersetzungen getan. Die Einlassung in ein anhaltendes Kampfgeschehen ist aber nicht vorgesehen und auch nicht ratsam. Doch bei einem gewaltsamen Übergriff müssen sie sich unverzüglich wehren. Sofort laut schreien, kratzen, beißen, treten, schlagen – fast alles ist erlaubt (§§ 32,33 Notwehr, überschreiten der Notwehr StGB) Alltagsgegenstände wie Regenschirm, Handtasche, und Schlüsselbund können wertvolle Hilfsmittel sein. Über Sinn und Zweck von Reizstoffwaffen, und deren Eignung zur Selbstverteidigung soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Doch dem Angreifer muss man einen heftigen „Überraschungsschmerzreiz“ zufügen, nur so verschafft man sich die Möglichkeit zur Flucht. Denken sie in einer akuten Bedrohungslage nicht daran was dem Täter durch ihre Gegenwehr passieren könnte, sondern insbesondere daran, was mit ihnen geschehen würde, wenn sie sich nicht effektiv wehren.
Doch ich empfehle weitere Vorgehensweisen:
Tatzeugen zu Hilfeleistung auffordern
Tatzeugen müssen oftmals sehr bestimmt zur Hilfestellung aufgefordert werden. Beispiel: „rufen sie sofort die Polizei, ich bin in akuter Gefahr“ oder „sehen sie nicht wie der / die mich bedrängt – ich brauche sofort Hilfe“
Die Möglichkeit zur Flucht nutzen
Besteht die Möglichkeit zur Flucht, dann nichts wie weg.
Eine Schutzzone aufsuchen
Flüchten Sie nicht in dunkle Seitenstraßen wie oftmals in Kriminalfilmen zu sehen, sondern in „Schutzzonen“. Das können Ladengeschäfte, Apotheken, Arztpraxen oder andere Institutionen mit hoher Menschenansammlung sein. Sofort aus sicherer Position den Polizei-Notruf 1 1 0 absetzen.
Eigensicherung für Hilfeleistende
Für Helfende gilt die Regel, zuerst auf den Eigenschutz zu achten. „Helfen ja, aber immer erst nach Risikoabwägung“! Gegen brutale Gewalttäter, bzw. bewaffneten Tätern, gibt es für Bürger ohne spezielle Kenntnisse und Ausstattung kaum ein Chance zielführend eingreifen zu können. Daher ist es besonders wichtig, für eine frühzeitige Zuführung der Polizeikräfte zu sorgen. Erste und dringlichste Maßnahme nach einer kurzen Lageeinschätzung ist der Polizeinotruf. Wenn die Situation ein unverzügliches Eingreifen (Nothilfe) erfordert, kann / sollte man versuchen, weitere Passanten für eine gemeinsame Hilfsaktion zu gewinnen. Das schafft eine gewisse Überlegenheit, und die Möglichkeiten zur erfolgreichen Hilfeleistung werden deutlich besser.
Alfred Brandner