Das Phänomen gehört mittlerweile zu einem Klassiker der Cybercrime. Kriminelle dringen in IT-Netzwerke ein und verschlüsseln Daten. Anschließend fordern sie ein Lösegeld, damit sie die Daten wieder freigeben. Diese Verschlüsselungsdelikte werden als Ransomware bezeichnet.
Angriffe dieser Art bedrohen alle Institutionen, deren Rechner und Server mit dem Internet verbunden sind. Diese Angriffe verursachen gravierende wirtschaftliche Schäden. Im Fokus stehen vermehrt kleine und mittelständischer Unternehmen. So ein Angriff kann fatale Folgen haben: Die Computer, Server und Datenbanken funktionieren nicht mehr. Wichtige Daten sind nicht mehr nutzbar und der Geschäftsbetrieb ist unterbrochen.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) hat die polizeilichen Handlungsempfehlungen gegen Verschlüsselungsangriffe aktualisiert. Das Dokument beschreibt die typischen Angriffswege der Kriminellen, nennt vermeidbare Schwachstellen und erklärt Maßnahmen zur Abwehr von Ransomware-Attacken.
Das LKA BW rät: – Prüfen Sie die Handlungsempfehlungen gemeinsam mit den IT-Fachkräften Ihrer Organisation. – Setzen Sie die organisatorischen und technischen Präventionsempfehlungen in Ihrer Einrichtung um. – Bereiten Sie sich auf den Ernstfall vor und üben Sie mit Ihrer Belegschaft den Umgang mit dem Ausfall der IT und die Wiederherstellung. – Zeigen Sie gegen Ihre Institution gerichtete Ransomware-Angriffe bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA BW für Unternehmen und Behörden Ihres Bundeslandes an.
Die ZAC dient als zentraler Ansprechpartner der Polizei für die Wirtschaft und Behörden von Baden-Württemberg in allen Belangen des Themenfeldes Cybercrime, unabhängig der wirtschaftlichen Größe. Die ausführlichen Handlungsempfehlungen gegen Verschlüsselungsangriffe können Sie auf der Webseite der ZAC des LKA BW abrufen: www.lka-bw.de/zac. Erreichbarkeit der ZAC: Telefon: +49 (0)711 5401 2444 E-Mail: cybercrime@polizei.bwl.de
PM Landeskriminalamt Baden-Württemberg