Geislingen – Verbotswidrig überholt

Einen Unfall verursachte am Donnerstag in Geislingen ein Unbekannter.

Kurz nach 16:00 Uhr stockte der Verkehr auf der B10 in Richtung Ulm. Ein Unbekannter Autofahrer fuhr über die durchgezogene Mittellinie und überholte verbotswidrig die vor ihm stehenden Autos. Auf der zweispurigen Gegenfahrbahn fuhr auf dem linken Fahrstreifen ein 18-Jähriger mit seinem Auto. Durch eine Vollbremsung konnte dieser gerade noch einen Unfall verhindern. Ein dahinter fahrender 19-Jähriger konnte mit seinem Mini auch noch anhalten. Eine 70-Jährige konnte ihren Peugeot nicht mehr anhalten. Sie fuhr dem Mini in das Heck. Durch den Unfall entstand ein Sachschaden von etwa 8.000 Euro. Der unbekannte männliche Unfallverursacher fuhr weiter. Den sucht nun das Polizeirevier Geislingen (Telefon 07331/93270). Der soll mit einem dunkelfarbenen (vermutlich grau) Kombi mit Esslinger Kennzeichen unterwegs gewesen sein.

Die Polizei mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat – unabhängig von der Höhe des Schadens. Wer mit seinem Auto einen Schaden verursacht, muss auf den Geschädigten warten. Oder die Polizei verständigen. Sonst drohen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

PM Polizeipräsidium Ulm

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