Kurz nach 6 Uhr fuhr eine 55-Jährige auf der Schlater Straße von Süßen in Richtung Schlat. Aus Richtung Stuttgart kam ein Mercedesfahrer.
Der fuhr an der Anschlusstelle Süßen/Schlat von der B10 ab und wollte an der Einmündung nach rechts in Richtung Schlat abbiegen. Der 23-Jährige achtete an der Einmündung nicht auf die Stoppstelle und fuhr weiter. Dabei prallte er gegen den Toyota. Durch die Wucht des Aufpralls am Heck geriet der Toyota auf den rechten Seitenstreifen. In der Folge fuhr Pkw in den Straßengraben und kam auf dem Dach zum Liegen. Die 55-Jährige verletzte sich bei dem Unfall schwer. Der Rettungsdienst brachte die Fahrerin in eine Klinik. Der mutmaßliche Unfallverursacher blieb unverletzt. Der Toyota war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Ein Abschlepper bargen das Auto. Den Gesamtsachschaden an den Fahrzeugen schätzt die Polizei auf ungefähr 15.000 Euro. Für die Zeit der Unfallaufnahme und der Bergung der Fahrzeuge war die Fahrbahn teilweise gesperrt.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
PM Polizeipräsidium Ulm