Die 59-Jährige fuhr auf der B10 in Richtung Geislingen. Bei Luizhausen, direkt nach einer Kuppe, wollte die Fahrerin des VW vor ihr befindliche Laster überholen. Trotz durchgezogener Linie.
Die Laster vor ihr mussten ihre Geschwindigkeit aufgrund eines abbiegenden Autos verringern. Die Autofahrerin scherte wieder auf den rechten Fahrstreifen ein. Anhalten konnte sie nicht mehr und fuhr dem bremsenden Laster eines 62-Jährigen in das Heck. Dabei verletzte sich die Autofahrerin leicht. Der Rettungsdienst brachte sie in ein Krankenhaus. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 4.000 Euro. Ein Abschlepper kümmerte sich um den nicht mehr fahrbereiten VW.
Hinweis der Polizei: „Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren“, sagt die Straßenverkehrsordnung, und weiter: „Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.“ Ist die Verkehrslage unklar, darf ebenfalls nicht überholt. Falsches Überholen ist eine häufige Ursache schwerer Verkehrsunfälle, sagt die Polizei.
PM Polizeipräsidium Ulm