Gegen 10.45 Uhr war eine Radfahrerin in der Bühlstraße in Richtung Einkaufszentrum unterwegs. Sie fuhr auf dem Fahrradschutzstreifen und wurde von einer 74-jährigen Fiat-Fahrerin überholt.
Die Seniorin wollte mit ihrem Rad nach links in die Richthofenstraße abbiegen. Dabei übersah sie wohl den links neben ihr fahrenden Fiat. Offensichtlich erschrak die Radfahrerin beim Erkennen des Fahrzeuges und stürzte auf die Straße. Dabei zog sie sich schwere Verletzungen zu. Der Rettungsdienst versorgte die Frau und brachte sie in eine Klinik. Zum Unfallzeitpunkt trug die Radfahrerin keinen Schutzhelm. Die Verkehrspolizei aus Mühlhausen hat den Unfall aufgenommen und ermittelt nun den genauen Unfallhergang.
Das Fahrrad ist ein etabliertes Fortbewegungsmittel um zum Ziel zu kommen. Sicherheit ist dabei für viele Menschen wichtig bei der Entscheidung, auf ein Fahrrad zu steigen oder gern damit zu fahren, zumal Radfahrer im Straßenverkehr dem Auto kräftemäßig unterlegen sind. Deshalb gilt besonders für Radfahrer vorausschauend zu fahren und andere Verkehrsteilnehmer stets im Blick zu haben. Um besser erkannt zu werden, empfiehlt die Polizei allen Radlern auffällige, reflektierende Kleidung zu tragen. Ein passender Helm kann schlimme Verletzungen verhindern.
Weitere Tipps und Hinweise zum Thema sicheres Radfahren erhalten sie unter www.gib-acht-im-verkehr.de. Auf den Straßen unserer Städte finden sich immer wieder unterschiedlichste Fahrbahnmarkierungen die nicht nur optisch variieren, sondern auch unterschiedliche Rechte und Pflichten für die Verkehrsteilnehmenden bedeuten. Wissen Sie was ein Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen für eine Bedeutung haben und woran man die unterschiedlichen Bereiche erkennt? Ein Radweg ist entweder durch einen Bordstein baulich von der Fahrbahn getrennt oder aber er hat eine andere Höhe als die Straße. Außerorts dürfen auch Mofas die Radwege benutzen. Für den Fahrer des Radweges gilt das Rechtsfahrgebot. Das heißt auch, dass der Weg zu nutzen ist, der in die gleiche Richtung führt wie der danebenliegende Fahrstreifen. Radfahrstreifen befinden sich auf der Fahrbahn und deren Fläche ist rot gestrichen. Zudem ist der Bereich mit einer durchgezogenen Linie versehen. Dieser Streifen darf von anderen Verkehrsteilnehmenden nicht überfahren werden. Auch darf auf dem Radfahrstreifen nicht geparkt werden. Radfahrende dürfen in dem Bereich nicht behindert oder gefährdet werden. Schutzstreifen sehen ähnlich aus, sind aber in der Fläche nicht rot gestrichen und haben als Abgrenzung zur Fahrbahn eine gestrichelte Linie. Andere Fahrzeuge dürfen den Streifen, sofern dies verkehrsbedingt erforderlich und die Gefährdung von Radfahrenden ausgeschlossen ist, überfahren. Das Parken ist wie auf den Radfahrstreifen auch verboten.
Info: „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden“, sagt die Straßenverkehrsordnung. Denn gerade Fußgänger und Radfahrer bewegen sich nicht so geradlinig wie etwa vierspurige Fahrzeuge. Der Abstand sorgt für die nötige Sicherheit. Damit alle sicher ankommen.
PM Polizeipräsidium Ulm