Am Dienstag stießen in Göppingen zwei Fahrzeuge zusammen.
Kurz nach 8 Uhr fuhr eine 19-Jährige mit ihrem BMW in der Heinrichstraße in Faurndau. Beim Abbiegen nach rechts in die Goethestraße missachtete sie wohl die Vorfahrt des von rechts kommenden Iveco eines 46-Jährigen. Die Autos stießen frontal zusammen. Die Polizei schätzt den Sachschaden an beiden Fahrzeugen auf etwa 4.000 Euro. Auf die Verursacherin kommt eine Anzeige zu. Sie muss mit einem Bußgeld von mindestens 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
PM Polizeipräsidium Ulm