Eine vermeintlich von einem Angehörigen stammende WhatsApp-Nachricht, die jedoch tatsächlich von einem Kriminellen in der Absicht versandt wurde, die Empfänger um einen hohen Geldbetrag zu betrügen, haben viele Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums auch in den vergangenen Tagen erhalten.
Bei dieser Masche kontaktieren die Täter ihre potentiellen Opfer über den Messenger Dienst, geben sich als Angehörige oder Verwandte aus und gaukeln vor, dringend Geld zu benötigen. Die den Empfängern unbekannte Handynummer, von der die Nachricht verschickt wurde, erklären die vermeintlichen Familienangehörigen beispielsweise damit, das eigene Mobiltelefon verloren zu haben. So erging es im Laufe der Woche auch zwei Frauen und zwei Männern aus Reutlingen, Tübingen und Burladingen. Alle vier Personen erhielten von einer fremden Handynummer eine WhatsApp-Nachricht, in der sich der Absender als Sohn bzw. Tochter ausgab. Die Betrüger tischten als Erklärung der neuen Rufnummer die erfundene Geschichte auf, dass das alte Mobiltelefon verloren gegangen oder beschädigt worden sei. Dann baten die selbsternannten Kinder darum, für sie eine dringende Überweisung eines vierstelligen Betrags zu tätigen. Die Opfer schenkten dem Glauben und überwiesen das geforderte Geld auf ein zuvor von den Kriminellen genanntes Konto. Später flog der Schwindel auf.
Die Polizei warnt daher:
-Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab.
-Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach. -Forderungen nach Geldüberweisungen über WhatsApp und andere Messenger sollten immer misstrauisch machen und überprüft werden.
-Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihres verwendeten Nachrichtendienstes. -Falls Sie nach einer Aufforderung bereits eine Überweisung getätigt haben, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und veranlassen Sie eine Rücküberweisung.
-Stellt sich heraus, dass es sich um einen Betrug handelt, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
– Löschen Sie keinesfalls den Chatverlauf.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.polizei-beratung.de/s tartseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/enkeltrick-betrueger-nutzen-whats app/
PM Polizeipräsidium Reutlingen