Leichte Verletzungen erlitt eine Radlerin am Donnerstag in Göppingen.
Kurz vor 8 Uhr stand der 23-Jährige mit seinem Ford in der Carl-Herrmann-Gaiser-Straße und wollte nach links in die Lorcher Straße abbiegen. Der Verkehr staute sich auf der Lorcher Straße und ein anderer Autofahrer ließ ihn einfahren. Beim Anfahren übersah der Fahrer des Ford eine 51-jährige Radlerin auf dem Radweg. Sie kam von links und hatte Vorfahrt. Die Frau bremste zwar. Den Unfall konnte sie nicht mehr verhindern. Sie stürzte und erlitt leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte die Frau in ein Krankenhaus. Es entstand Sachschaden von mehreren hundert Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
PM Polizeipräsidium Ulm