Gegen 15.30 Uhr fuhr ein 29-Jähriger in seinem VW in der Mörikestraße in Richtung Kreisverkehr.
An der Kreuzung Vordere Karlstraße kam von rechts ein Mazda. Die 66-jährige Fahrerin dieses Autos fuhr in die Kreuzung und achtete nicht auf die Vorfahrt des VW. Die Pkw stießen zusammen. Der Vorfahrtsberechtigte wurde durch den Zusammenstoß leicht verletzt. Er suchte im Anschluss an die Unfallaufnahme selbständig einen Arzt auf. Der Mazda war nicht mehr fahrbereit. Ein Abschlepper barg den Pkw. Den Gesamtsachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 6.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
PM Polizeipräsidium Ulm