Sachschaden entstand an zwei Fahrzeugen bei einem Unfall am Dienstag bei Böhmenkirch
Gegen 12.30 Uhr fuhr eine 46-Jährige mit ihrem VW-Transporter von Söhnstetten in Richtung Böhmenkirch. Vor der Autofahrerin war ein Fahrzeug unterwegs. Weil es wohl zu langsam war, setzte die Frau trotz Nebels und Überholverbot zum Überholen an. Als sie auf Höhe des bislang unbekannten Fahrzeugs fuhr, kam ihr ein 60-Jähriger entgegen. Nur durch eine Vollbremsung und Lenkung nach rechts vermied der Mann einen Frontalzusammenstoß. Die Fahrzeuge streiften sich. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 6.500 Euro. Die Autofahrerin muss nun mit Konsequenzen rechnen, weil sie trotz starker Sichtbehinderung überholte und das, obwohl es verboten war.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Fahrweise stets an die Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst werden muss. Nebel, Dunkelheit, Regen, Glätte lassen das Unfallrisiko um ein Vielfaches ansteigen. Reduziertes Tempo, ausreichender Abstand, vorausschauendes Fahren und vorsichtiges Bremsen sollten daher selbstverständlich sein, damit alle sicher ankommen.
PM Polizeipräsidium Ulm