Kurz nach 17 Uhr fuhr ein 31-Jähriger mit seinem VW in der Lorcher Straße.
Beamte des Polizeireviers Uhingen kontrollierten den Mann. Hierbei fiel ihnen auf, dass er weder Brille noch Kontaktlinsen trug. In seinem Führerschein war dies jedoch als Auflage vermerkt. Die Polizisten führten eine belehrendes Gespräch mit den Fahrer. Ihn erwartet eine Anzeige.
Die Polizei warnt: Auflagen die im Führerschein eingetragen sind, müssen zwingend eingehalten werden. Dies kann vom Tragen einer Sehhilfe bis zur Verwendung einer angepassten Schalteinrichtung und anderen Auflagen gehen. Im Vordergrund steht dabei immer die Sicherheit des Fahrers, seiner Mitfahrer und aller anderen Verkehrsteilnehmer. Wer gegen die Auflagen verstößt bringt nicht nur sich, sondern auch Andere in Gefahr. Deshalb schreitet die Polizei bei Verstößen konsequent ein und bringt diese zur Anzeige.
PM Polizeipräsidium Ulm