Gegen 22.30 Uhr fuhr ein 25-Jähriger mit seinem Audi in der Stuttgarter Straße. Auf Höhe der Zeppelinstraße kam er zu weit nach rechts und fuhr gegen einen metallenen Pflanzentrog.
Ohne sich um den Schaden zu kümmern, fuhr er in Richtung Holzheim davon. Sein Kennzeichen und andere Fahrzeugteile blieben am Unfallort zurück. Da der Schaden am Auto jedoch groß war, liefen sämtliche Betriebsstoffe aus. Diese Spur führte die Polizei direkt zum Gesuchten. Die Beamten hatten den Verdacht, dass der Fahrer Alkohol getrunken hatte. Ein Test bestätigte das. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht. Dort entnahm ihm ein Arzt Blut. Auf den Fahrer kommen jetzt mehrere Anzeigen zu. Den Schaden am Blumenkübel und dem Auto schätzt die Polizei auf etwa 16.500 Euro.
Die Polizei informiert: Im Jahr 2020 hat sich nach etwa jedem fünften Verkehrsunfall der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig. Hinweis der Polizei: Das Unfallrisiko steigt bereits bei geringem Alkoholkonsum. Alkohol beeinflusst die Hör- und Sehfähigkeit, sowie das Koordinations- und Reaktionsvermögen. Entfernungen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss unterschätzen Gefahren und sind enthemmt. Wer betrunken Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Deshalb drohen der Verlust der Fahrerlaubnis, hohe Geldbußen und Punkte im Verkehrszentralregister. Die Polizei empfiehlt daher konsequent zwischen Alkoholkonsum und Fahren zu trennen.
PM Polizeipräsidium Ulm