Gegen 16.30 Uhr fuhr die 75-jährige Autofahrerin mit ihrem Mercedes in der Nördliche Ringstraße in Richtung Faurndau.
Die Fahrerin ließ den Kreisverkehr auf Höhe der Mozartstraße hinter sich und fuhr auf den dahinterliegenden Zebrastreifen zu. Dort übersah sie den von links kommenden Fahrradfahrer, der den Zebrastreifen benutzten wollte. Die Autofahrerin stieß gegen das Vorderrad des Radlers, wodurch dieser zu Boden stürzt. Der 14-Jährige wurde durch den Sturz leicht verletzt und mit einem Rettungswagen vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei schätz den Schaden am Mountainbike des jungen Radlers auf etwa 150 Euro.
Die Polizei warnt: Zebrastreifen sind ausschließlich für Fußgänger gedacht. Autofahrer rechnen dort nicht mit Fahrrädern. Radfahrer, die ein Füßgängerüberweg benutzen möchten, müssen zwingend von ihrem Fahrrad absteigen, um so Unfälle, Verletzungen sowie Schäden zu vermeiden. Der Hinweis an Autofahrer gilt jedoch trotzdem: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt zwingend eine ständige Vorsicht und Rücksichtnahme bei einer Teilnahme am Straßenverkehr.
PM Polizeipräsidium Ulm