Am Samstagmorgen, kurz vor 01.00 Uhr, wollte ein 32-Jähriger in eine Gaststätte.
Zur Einhaltung der 3G Regeln wurde ein Impfausweis vorgelegt. Dieser enthielt aber keinerlei Daten zum Besitzer. Dies wurde vom Mitarbeiter der Gaststätte erkannt und die Polizei gerufen. Dem Gast wurde der Zutritt verweigert. Die Polizei ermittelt im Zusammenhang mit der Herstellung und der Verwendung der Urkunde.
PM Polizeipräsidium Ulm