Unter einem Vorwand suchte eine Frau am Mittwoch in Göppingen das Weite.
Der 45-Jährige fuhr gegen 18.30 Uhr in der Jebenhäuser Straße in Richtung Jebenhausen. An der Einmündung zur Lessingstraße musste der Fahrer des Citroen aufgrund des Verkehrs halten. Dort fuhr im eine unbekannte Opel-Fahrerin in das Heck. Gegenüber dem 45-Jährigen teilte sie mit zur Seite fahren zu wollen. Stattdessen fuhr sie unerkannt weiter. Der 45-Jährige konnte sich das Kennzeichen merken. Er erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen und wurde vor Ort durch den Rettungsdienst behandelt. Die Verkehrspolizei Mühlhausen (Telefon 07335/96260) hat die Ermittlungen nach der Unfallverursacherin aufgenommen. Die soll etwa Anfang 20 gewesen sein, war schlank und hatte langes schwarzes Haar. An dem Citroen entstand ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
PM Polizeipräsidium Ulm