Gegen 9 Uhr fuhr eine 84-Jährige von der Siemensstraße in die Faurndauer Straße. Dort war ein anderer Opel unterwegs.
Die Seniorin hatte nicht auf die Vorfahrt des 57-Jährigen. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Die Autofahrerin und der Autofahrer trugen bei dem Unfall leichte Verletzungen davon. Rettungskräfte brachten sie in eine Klinik. Die Pkw waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie. Den Gesamtsachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 3.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
PM Polizeipräsidium Ulm