Gingen a.d. Fils – Vorfahrt missachtet / Schwere Verletzungen erlitt der Unfallverursacher am Donnerstag in Gingen

Der 16-Jährige fuhr mit seinem Leichtkraftroller in der Wilhelmstraße. An der Kreuzung zum Lärchenweg kam von rechts gegen 16.15 Uhr eine 38-Jährige mit ihrem VW. Sie hatte Vorfahrt. Die missachtete der Rollerfahrer. Er streifte noch an der Front des VW entlang und kam dadurch zu Fall. Er schlitterte mehrere Meter über die Fahrbahn und erlitt schwere Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte ihn in ein Krankenhaus. Bei dem Unfall entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

 

PM Polizeipräsidium Ulm

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