Süßen/ Ebersbach – Unfallverursacher auf und davon

Sachschaden hinterließen Unbekannte in den letzten Tagen in Süßen und Ebersbach.

Am Dienstag oder Mittwoch war ein Unfallverursacher in Süßen unterwegs. Der bislang Unbekannte prallte zwischen 17 und 7.45 Uhr gegen einen VW. Der parkte in der Beethovenstraße. Statt sich um den Schaden in Höhe von ungefähr 3.000 Euro zu kümmern, flüchtete der Unbekannte. Auch in Ebersbach kümmerte sich ein Unfallverursacher nicht um den angerichteten Schaden. Der Unbekannte war am Mittwoch zwischen 16 und 24 Uhr in der Gartenstraße unterwegs und stieß gegen einen VW. Um den entstandenen Sachschaden in Höhe von ungefähr 1.500 Euro kümmerte sich der Unbekannte nicht. Stattdessen flüchtete er. Die Polizei hat nun in beiden Fällen die Ermittlungen aufgenommen. Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

 

PM Polizeipräsidium Ulm

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