Das Fahrrad ist ein etabliertes Fortbewegungsmittel um zum Ziel zu kommen. Sicherheit ist dabei für viele Menschen wichtig bei der Entscheidung, auf ein Fahrrad zu steigen oder gern damit zu fahren, zumal Radfahrende im Straßenverkehr dem Auto kräftemäßig unterlegen sind. Deshalb gilt besonders für Radfahrende vorausschauend zu fahren und andere Verkehrsteilnehmende stets im Blick zu haben.
Bereits am Vormittag kontrollierte die Polizei die Radfahrenden und den Verkehrsraum. Dabei überprüfte die Polizei auch, ob die Verkehrsflächen, die für Radfahrende bestimmt sind, frei gehalten und nicht etwa zugeparkt wurden. Damit will die Polizei gegenseitige Rücksichtnahme fördern und regelkonformes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer erreichen. Wohl aufgrund der Witterung stellte die Polizei im gesamten Präsidiumsbereich wenige Radfahrende fest. Zum Großteil hielten sich die Männer und Frauen an die Regeln im Straßenverkehr. Viele von ihnen waren mit Rädern unterwegs, die vorschriftsmäßig ausgestattet waren. Diejenigen, bei denen die Polizei Verstöße feststellte, wurden in verkehrserzieherischen Gesprächen sensibilisiert. Dabei wurde ihnen nicht nur die Notwendigkeit des Tragens eines Schutzhelmes aufgezeigt sondern auch dargelegt, dass es für die bessere Erkennbarkeit von Radfahrern unabdingbar ist, auffällige, reflektierende Kleidung zu tragen.
Die Polizei kontrollierte in den Vormittagsstunden präsidiumsweit insgesamt 165 Radfahrende und 27 Menschen, die mit Pedelecs unterwegs waren. Insgesamt waren 48 von ihnen ohne Helm unterwegs.
Kreis Göppingen: In Eislingen kontrollierte die Polizei acht Radfahrende. Erfreulicherweise stellte sie bei ihren Kontrollen fest, dass alle Männer und Frauen mit verkehrssicheren Rädern unterwegs waren. Auch in Uhingen, Geislingen und Göppingen überprüfte die Polizei die Radfahrenden. Mehrere von ihnen musste sie mündlich verwarnen, weil an den Fahrrädern unter anderem die Reflektoren fehlten. Darüber hinaus führt sie verkehrserzieherische Gespräche und wies die Menschen auf die Notwendigkeit des Tragens eines Fahrradhelmes hin, weil einige von ihnen keine solche Schutzausrüstung getragen hatten.
Erfreulich für die Polizei war, dass alle Radfahrerinnen und Radfahrer Helme trugen. Die Polizei wird die Kontrollen im Laufe des Tages fortführen. Um im Straßenverkehr gut sichtbar zu sein, eignet sich auffällig helle und leuchtende Kleidung. Die Farben gelb, orange oder hellrot tragen dazu bei, schnell von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Noch besser ist es, wenn reflektierende Materialien eingearbeitet sein. Alternativ können auch Warnwesten und Reflektorenbänder getragen werden. So gehen Sie nicht zuletzt auch mit leuchtendem Beispiel voran und zeigen wie wichtig es ist, im Dunkeln schnell gesehen zu werden. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist die Fahrradbeleuchtung. Radfahren im Dunkeln ohne Beleuchtung ist lebensgefährlich. Ein Licht gehört spätestens dann ans Fahrrad, wenn es dämmerig wird. Um Unfälle zu vermeiden ist es wichtig, dass Sie deutlich im Verkehr auf zwei Rädern erkennbar sind. Tragen Sie beim Radfahren immer einen Schutzhelm! Der Helm kann Ihnen im Ernstfall das Leben retten. Etwa ein Drittel aller verletzten Radler erleiden gefährliche Verletzungen im Kopfbereich. Die Hälfte der getöteten Radfahrer stirbt an einer Kopfverletzung.
Was gehört an ein verkehrssicheres Fahrrad?
– Frontscheinwerfer mit weißem Licht.
– Weißer Frontreflektor (darf im Scheinwerfer verbaut sein)
– Rotes Schlusslicht
– Roter Rückstrahler (darf mit dem Schlusslicht verbaut sein)
– Zwei gelbe Rückstrahler an jedem Pedal
– Je Laufrad zwei Speichenrückstrahler (gelb) oder reflektierendes Material (weiß) an Speiche, Felge oder Reifen
– Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
– Klingel
– Bei batteriebetriebener Beleuchtung diese regelmäßig auf den Ladezustand überprüfen
PM Polizeipräsidium Ulm