Uhingen – Nicht um den Schaden gekümmert

Der Unfallverursacher flüchtete am Sonntag in Uhingen.

Der VW parkte zwischen 13.15 und 19.15 Uhr in der Jahnstraße. Als die 56-Jährige zu ihrem Auto zurückkam, bemerkte sie den Schaden an der vorderen Stoßstange. Ein Unbekannter war dagegen gefahren. Ohne sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern, fuhr er weg. Zurück blieb ein Sachschaden von knapp 1.000 Euro.

Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

 

PM Polizeipräsidium Ulm

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