Geislingen – Verstöße gegen die Corona-Verordnung stellte die Geislinger Polizei am Dienstag in ihrem Bereich fest

In den Nachmittags- und Abendstunden überprüfte die Polizei in Geislingen, ob sich die Menschen an die Vorschriften der Corona-Verordnung hielten.

Dabei stellten die Beamten gegen 17 Uhr in einem Imbiss fest, dass der Inhaber zwei Gäste mit Speisen und Getränken bewirtete. Weil dies nach der derzeitigen Corona-Verordnung nicht erlaubt ist, müssen die Beteiligten nun mit Anzeigen rechnen. Darüber hinaus stellte die Polizei fest, dass sich ein Mann im Bereich der Wirtschaft ohne die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung aufhielt. Auch auf ihn kommt nun eine Anzeige zu. Darüberhinaus musste die Polizei im Stadtgebiet feststellen, dass sich Menschen trafen, die aus mehr als zwei Haushalten kamen. Auch diese Menschen wurden auf die aktuell gültige Corona-Verordnung aufmerksam gemacht. Sie bekamen Anzeigen und müssen nun mit einem Bußgeld rechnen. Die Polizei wird in der nächsten Zeit die Kontrollen fortsetzen, daneben aber auch weiterhin auf eine breite Prävention und Information, etwa durch Gespräch mit den Menschen, setzen. Zusammen mit ihren Partnern werde die Polizei ihren Teil dazu beitragen, für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in der Region zu sorgen.

 

PM Polizeipräsidium Ulm

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