Am Donnerstag hatte gegen 21.45 Uhr ein 34-Jähriger in Geislingen zu viel Alkohol am Steuer.
Der BMW-Fahrer musste seinen Führerschein an Ort und Stelle abgeben.
Am Freitagmorgen stoppte die Polizei in Rechberghausen eine 19-Jährige.
Auch sie stand deutlich unter der Einwirkung von Alkohol, was ein Test bestätigte. Ihren Führerschein behielten die Beamten gleich ein.
Mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot muss ein 30-Jähriger rechnen.
Den Mann stoppte die Polizei am frühen Freitag in Ebersbach. Dort war er gegen 2.30 Uhr mit einem Opel unterwegs.
Hinweise der Polizei zu den Promillegrenzen:
– 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
– Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fährt) zeigt.
– Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
– Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
– Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.
PM Polizeipräsidium Ulm