9.000 Euro Schaden ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls von Sonntag in Göppingen.
Gegen 12.45 Uhr fuhr ein Opel in der Theodor-Heuss-Straße. Die Fahrerin wollte nach links in die Friedrich-Ebert-Straße abbiegen. Der 28-Jährigen kam ein Passat entgegen. Auf dessen Vorfahrt hatte die Frau nicht geachtet. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Die Unfallverursacherin sowie der 52-jährige Lenker des VW zogen sich leichte Verletzungen zu. Eine ärztliche Versorgung benötigten sie jedoch nicht. Die Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 9.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
PM Polizeipräsidium Ulm