Jeder Autofahrer kennt das sobald die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen. Die Scheiben sind vereist und müssen freigekratzt werden.
Ein einfaches Guckloch ist zu wenig, die Scheiben müssen vor Fahrtbeginn frei sein. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Es muss eine vollständige Sicht gegeben sein. Wer das nicht macht riskiert ein Bußgeld. Auch ist zu beachten, dass das Eiskratzen am Auto nicht bei laufendem Motor erfolgen sollte.
Das schadet zum einen der Umwelt und kann auch ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Sorgfaltspflicht endet aber nicht bei der eigenen Sicht. Liegen Schnee oder Eisplatten auf dem Fahrzeug, müssen diese vor Fahrtantritt entfernt werden. Dadurch können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Weiterhin müssen alle Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für Motorhaube, Autodach, Kennzeichen und Kofferraum des Fahrzeugs.
Beim Losfahren beschlagen in der kalten Jahreszeit schnell die Scheiben von Innen. Die Klimaanlage kann hier wertvolle Dienste leisten. Sie entfeuchtet die Luft und sorgt in Kombination mit dem Gebläse bei beschlagenen Scheiben rascher wieder für Durchblick. Weil sie die Luft und damit die Scheiben trockener hält, sollte man im Winter generell häufiger mit eingeschalteter Klimaanlage fahren.
Um schneller eine freie Sicht zu bekommen, lohnt sich der parallele Einsatz von Klimaanlage und höchster Gebläse Stufe
Mit Mikrofasertüchern oder Taschentüchern lassen sich beschlagene Scheiben ebenfalls freiwischen. Dabei sollte man darauf achten, dass durch das Wischen mit Taschentüchern keine Schlieren entstehen, die können ansonsten bei tiefstehender Sonne zum Problem werden.
Streusalz und Gischt vernebeln im Winter schnell die Sicht. Daher ist es ratsam, immer für ausreichend Scheibenwaschwasser zu sorgen. Wichtig: Die richtige Mischung mit Frostschutzmitteln, damit Behälter, Leitungen und Waschwasserdüsen nicht einfrieren.
PM Polizeipräsidium Ulm