Laut Angaben der Polizei war gegen 16.45 Uhr eine 19-Jährige auf der B 10 in Richtung Stuttgart unterwegs.
An der Anschlussstelle Göppingen-Faurndau wollte sich zunächst rausfahren, entschied sich dann aber doch, wieder auf die B10 zu fahren. Dabei übersah sie mit ihrem Toyota einen Mercedes-Fahrer, der auf der Querspange in Richtung B10 unterwegs war. Die Fahrzeuge stießen zusammen, worauf der Toyota auf die Fahrerseite kippte und gegen eine Schutzplanke prallte. Mit der Hilfe von Ersthelfern befreite sich die eingeschlossene Fahrerin aus ihrem Auto. Sie und der 23 Jahre alte Fahrer des Mercedes erlitten leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte sie in Krankenhäuser. Die Verkehrspolizei aus Mühlhausen hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Sachschaden an den Autos beträgt rund 25.000 Euro. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Die Feuerwehr Uhingen war im Einsatz. Die Anschlussstelle und die Querspange waren für rund zwei Stunden gesperrt.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment.
Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
PM Polizeipräsidium Ulm