Ebersbach – Beim Linksabbiegen Vorfahrt nicht beachtet

Zwei Leichtverletzte sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls von Montag in Ebersbach.

Gegen 9.45 Uhr war ein Volvo in der Leintelstraße in Richtung Strutstraße unterwegs. An einer Hofeinfahrt wollte der Fahrer nach links abbiegen. Dem 64-Jährigen kam ein Smart entgegen. Auf dessen Vorfahrt hatte der Senior nicht geachtet und prallte gegen das Auto der 26-Jährigen. Dabei zog sich der Mann leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte ihn in ein Krankenhaus. Auch die Fahrerin des Smart wurde leicht verletzt. Sie begab sich nach der Unfallaufnahme selbständig zu einem Arzt. Die Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie. Den Gesamtsachschaden schätzt die Polizei auf rund 10.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment.

Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

 

 

PM Polizeipräsidium Ulm

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