Kurz vor 17 Uhr war ein Audi im Eberlesweg unterwegs.
Der Fahrer wollte nach links in die Heerstraße abbiegen. Dort war ein VW unterwegs. Der 49-Jährige achtete nicht auf dessen Vorfahrt. Er bremste, konnte aber einen Zusammenstoß mit dem Pkw des 51-Jährigen nicht mehr verhindern. Der Unfallverursacher trug bei dem Unfall schwere Verletzungen davon. Er kam in ein Krankenhaus. Die Insassen im Crafter wurden bei dem Unfall ebenfalls verletzt.
Krankenwägen brachten die Männer im Alter zwischen 24 und 43 Jahren in Kliniken.
Die Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Abschlepper bargen sie. An ihnen entstand Totalschaden in Höhe von ungefähr 20.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment.
Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird.
Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
PM Polizeipräsidium Ulm