Für einen 22-Jährigen endete die Fahrt am Sonntag in Göppingen.
Eine Polizeistreife sah gegen 18:30 Uhr einen Mann auf einem E-Scooter, der auf dem Gehweg neben der Hohenstaufenstraße fuhr. Am seinem Gefährt befand sich kein Kennzeichen. Die Polizisten kontrollierten den 22-Jährigen. Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der E-Scooter für den Straßenverkehr nicht zulassungsfähig war, da die Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h lag . Der Mann sieht nun einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz entgegen.
Hinweis der Polizei: Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer wichtig.
Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder Personenschäden entstehen.
Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und Arztrechnungen von mehreren Tausend Euro an. Damit der Geschädigte seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher, ohne Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.
PM Polizeipräsidium Ulm