Ein Leichtverletzter und mehr als 10.000 Euro Sachschaden sind das Ergebnis eines Unfalles am Mittwoch in Uhingen.
Gegen 22.15 Uhr fuhr ein 33-Jähriger mit seinem Ford auf der B10 in Richtung Ulm. An der Ausfahrt Faurndau fuhr er ab, um an der Querspange links in Richtung Uhingen abzubiegen. Hierbei übersah er einen 54-jährigen VW-Fahrer, welcher aus Richtung Uhingen kam und auf den Beschleunigungsstreifen der B10 auffahren wollte. Die Autos stießen zusammen. Der VW-Fahrer wurde leicht verletzt. Die Polizei (Tel. 07161/93810) hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Sachschaden an den Autos beträgt etwa 11.000 Euro. Beide mussten abgeschleppt werden.
Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de
PM Polizeipräsidium Ulm