In Stuttgart-Weilimdorf einigten sich heute die Verhandlungskommissionen von ver.di und Arbeitgebern in vierter Runde auf eine Tarifvereinbarung zu neuen Löhnen und Gehältern im baden-württembergischen Einzelhandel. Die Tarifparteien folgten dabei den Abschlussgrößen, wie sie bereits in Nordrhein-Westfalen vereinbart worden waren.
Vereinbart wurde:
- Alle Lohn- und Gehaltsgruppen, die derzeit bis zu 2.579,- € (G II, 6. Berufsjahr) betragen, werden ab 1. Juni 2019 um 3 Prozent erhöht.
- Alle darüber liegenden Lohn- und Gehaltsgruppen werden ab 1. Juni 2019 um 77,50 € erhöht.
- Ab 1. April 2020 erhalten alle Entgeltgruppen weitere 1,8 Prozent mehr.
- Überproportionale Erhöhungen gibt es für die Auszubildenden: Je nach Ausbildungsjahr gibt es für die Azubis 2019 zwischen 45 € und 55 € mehr und 2020 eine weitere Erhöhung zwischen 50 € und 60 €.
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis 31. März 2021.
ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Franke: „Mit dem Abschluss ist es uns erneut gelungen, absehbar deutliche Reallohnsteigerungen für die Beschäftigten auszuhandeln. Ein besonderer Dank gilt all denen, die sich in den vergangenen Wochen an Streiks und Protestaktionen beteiligt haben. Ohne diesen spürbaren Druck aus den Betrieben wäre es sicher nicht gelungen, die Tabuzonen der Arbeitgeber zu überwinden.“
ver.di konnte die Arbeitgeber erneut nicht dazu bewegen, sich gemeinsam für die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge einzusetzen. „Auch hier wird die Auseinandersetzung weitergehen. Wer der weiteren Verbreitung von Armutslöhnen in der Branche entgegenwirken will, muss dazu beitragen, die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge zur Not auch gegen die ideologisch begründete Ablehnung der Arbeitgeber durchzusetzen“, so Bernhard Franke.
Die Tarifparteien vereinbarten eine Erklärungsfrist bis zum 19. Juli. Am 18. Juli wird die Große Tarifkommission von ver.di über die Annahme des Abschlusses entscheiden.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg