Die Auszubildenden in den betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen an den Unikliniken in Baden-Württemberg haben zum ersten Mal eine Ausbildungsvergütung ausgezahlt bekommen. Damit endet auch an den Unikliniken Baden-Württemberg eine jahrzehntelange Diskriminierung: Auszubildende zur Medizinisch-Technische Assistent*in (Radiologie, Labor, Funktionsdiagnostik), Physiotherapeut*in, Diätassistent*in, Logopäd*in, Ergotherapeut*in und Orthoptist*in erhalten nun eine Azubivergütung wie alle anderen Auszubildenden an den Unikliniken (zum Beispiel in der Pflege).
Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin im Gesundheitswesen: „Aus unbezahlt wird bezahlt. Sechs Jahre haben die Auszubildenden, beginnend in Baden-Württemberg, für ein Ende dieser Zumutung gekämpft. Jetzt bekommen sie erstmals ihre gerechte Vergütung ausgezahlt. Statt den Eltern finanzieren künftig auch in den Gesundheitsberufen die Arbeitgeber die Ausbildung. Das war im Jahr 2019 allerhöchste Zeit.“
Der neue Tarifvertrag gilt für die Auszubildenden an den Unikliniken in Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm. Statt noch wie vor vier Jahren monatlich bis zu 450 Euro Schulgeld zahlen zu müssen, erhalten sie nun im ersten Ausbildungsjahr 965 Euro, im zweiten 1.025 Euro und im dritten 1.122 Euro im Monat. Die Vergütung wurde nun erstmals und rückwirkend zum 1. Januar 2019 ausgezahlt. In Kürze sollen dann noch weitere Regelungen verhandelt werden wie Arbeitszeit, Urlaub, Jahressonderzahlung.
Möglich wurde dies, weil die Auszubildenden der Gesundheitsberufe in Baden-Württemberg 2013 begonnen haben, sich in ver.di zu organisieren und ihre berechtigten Interessen zunächst innerhalb der Gewerkschaft und schließlich in Verhandlungen mit einer eigenen Jugend-Tarifkommission auch gegenüber ihren Arbeitgebern durchzusetzen. 2014 wurde so das Schulgeld für die Auszubildenden der Physiotherapie an den Unikliniken Heidelberg und Freiburg abgeschafft.
Aus einer landesweiten wurde eine bundesweite Bewegung. An den kommunalen Kliniken wie zum Beispiel dem Klinikum Stuttgart, der Universitätsmedizin Mannheim und dem Klinikum Karlsruhe fallen die Auszubildenden in den schulisch-betrieblichen Gesundheitsberufen seit dem 1. Januar 2019 unter den Tarifvertrag für die Auszubildenden im öffentlichen Dienst.
Kostenfrei und mit Azubivergütung ist die Ausbildung in den betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen nur an Schulen, deren Träger ein Krankenhaus ist. An privaten Schulen müssen die Auszubildenden weiterhin ein monatliches Schulgeld bezahlen und bekommen keine Azubivergütung. Der Grund dafür ist, dass Kosten für die Ausbildung an den Schulen der Krankenhäuser über den Ausbildungsfonds von den Krankenkassen refinanziert werden. Das Land ist nun gefragt, auch die Ausbildung an privaten Schulen kostenfrei zu stellen und eine Azubivergütung zu ermöglichen.
„Es ist völlig irrwitzig, dass die Auszubildenden in Zeiten des Fachkräftemangels hier noch Geld mitbringen müssen, um einen Beruf zu erlernen, der bei der guten Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich ist“, so Gölz.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg