Pflegerisiko solidarisch absichern

Pflegerisiko solidarisch absichern – ver.di begrüßt, dass Baden-Württemberg die Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung unterstützt

ver.di Baden-Württemberg begrüßt, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg die Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung unterstützt. Die Gewerkschaft hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sozialminister Manfred Lucha gestern angeschrieben und aufgefordert, in den nun anstehenden Verhandlungen die Weichen für einen Systemwechsel bei der Pflegeversicherung zu stellen.

Es gibt bei der Pflegeversicherung einen großen Zielkonflikt, der dringend aufzulösen ist. Pflegebedürftige wünschen sich mehr und gut qualifiziertes Personal, das entsprechend der verantwortungsvollen Aufgabe auch gut bezahlt werden muss – nicht nur, um den Fachkräftebedarf zu sichern. Die bisherige Finanzierungslogik führt jedoch dazu, dass jede Tariferhöhung, die ver.di in der Altenpflege durchsetzt, den finanziellen Eigenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechenden Einrichtung erhöht. Faire Bezahlung, ausreichend Personal und die Begrenzung der Kosten der pflegebedürftigen Menschen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Deshalb ist es richtig, die Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) für pflegebedürftige Menschen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, zu begrenzen.

Das Land Baden-Württemberg hat die Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, die von Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin in den Bundesrat eingebracht wurde, unterstützt. Minister Lucha hat dies in der Bundesratssitzung am 15. März auch in seinem Redebeitrag betont. Gleichzeitig hat er darauf hingewiesen, dass noch einige Fragen geklärt werden müssten, bevor ein Systemwechsel erfolgen könne. ver.di fordert deshalb die Landesregierung auf, den notwendigen Wechsel jetzt einzuleiten.

„Die gute Grundsatzentscheidung darf nicht wegen offener Detailfragen auf die lange Bank geschoben werden“, so der ver.di Landesbezirksleiter Martin Gross: „Im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und der Beschäftigten in den stationären Pflegeeinrichtungen.“

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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