„Die Digitalisierung verändert das Arbeitsleben von Millionen Menschen“, lautet die Erklärung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im SPD-Kreisverband Göppingen anlässlich des Jahreswechsels und dem Inkrafttreten mehrerer Gesetze am 1. Januar 2019.
Der Weiterbildung von Arbeitnehmern muss nach Einschätzung der AfA die höchste Priorität eingeräumt werden. Die Arbeitgeber sind dafür mitverant-wortlich, dass die Beschäftigten die Möglichkeit erhalten, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Die AfA begrüßt deshalb das Qualifizierungs-chancen-Gesetz, das zum 01. Januar 2019 in Kraft tritt. „Dies ist ein wertvoller Beitrag zur Überwindung des Fachkräftemangels“, heißt es in der Pressemit-teilung der AfA.
Nach Feststellungen der AfA versuchen immer mehr nicht im Arbeitgeberver-band organisierte Unternehmen, das Mindestlohngesetz und die Tarifverträge zu unterlaufen. Um dem entgegen zu wirken, fordert die AfA die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. „Nur ein Leben oberhalb der Grundsicherung ermöglicht ein Leben unabhängig von staatlichen Leistungen“, erklärt der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner, Süßen.
Die AfA begrüßt auch das Brückenteilzeitgesetz, wonach Arbeitnehmer das Recht erhalten, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren, verbunden mit der Sicherheit, anschließend in ihre vorherige Arbeitszeit zurückkehren zu können. „Nur suboptimal findet die AfA, dass das neue Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten gilt. Damit werden Arbeitnehmer in Mittel- und Kleinbetrieben benachteiligt und ihre Arbeitgeber aus der Verantwortung gelassen“, äußert sich Grüner kritisch zu einer Entwicklung, die die AfA im Grundsatz für eine gute Sache hält.
PM Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen – AfA – im Kreisverband Göppingen