ver.di Baden-Württemberg zum Urteil Beamtenstreikrecht

Die für die Beamtenpolitik zuständige stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin Hanna Binder erklärt zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Streikrecht der Beamtinnen und Beamten:

„Die baden-württembergischen Beamtinnen und Beamten dürfen auch künftig im Einsatz für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen nicht streiken. Schade. Dafür müssen sie jetzt aber rasch stärkere Beteiligungsrechte als bisher bekommen. Damit sie nicht weiterhin ausschließlich auf das Wohlwollen der jeweiligen Landesregierung angewiesen sind. Zu verbessern gäbe es im Land einiges, zuvorderst die Abschaffung der 41-Stundenwoche oder ein Ende der ständigen Verzögerungen beim Übertragen von Tarifabschlüssen.“

ver.di im Land hätte im Streikrecht für Beamtinnen und Beamte auch keine doppelte Privilegierung gesehen.

„Ja, Beamtinnen und Beamte haben einen besonderen und geschützten Status, müssen im Gegenzug aber nicht nur ihre Arbeitskraft geben, sondern ihre ganze Person. Private Verfehlungen können ihnen beispielsweise viel stärker angelastet werden, als angestellten Beschäftigten“, so Binder.

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/arbeitsmarkt/72648/

Schreibe einen Kommentar