Wichtiger Termin für Arbeitgeber: Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen müssen bis 31. März gemeldet werden

Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März  nachholen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 / 9770 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Göppingen, also in den Landkreisen Esslingen und Göppingen.

Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Menschen einstellen möchten, können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Göppingen und der beiden Jobcenter wenden. Gebührenfreie Hotline: 0800 4 5555 20.

PM

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