Auch die zweite Verhandlungsrunde im Einzelhandel Baden-Württemberg erbrachte keine Annäherung der beiden Tarifparteien. Die Arbeitgeber legten ein erstes Angebot vor, das von ver.di jedoch als völlig unzureichend zurückgewiesen wurde.
Das vorgelegte Angebot sieht über eine Laufzeit von 24 Monaten folgende Erhöhungen der Löhne und Gehälter und Ausbildungsvergütungen vor:
– ab 1. Juni 2017 um 1,5 % (nach zwei Nullmonaten)
– ab 1. April 2018 um weitere 1,0 %.
Das Angebot wurde von ver.di als völlig unzureichend kritisiert und zurückgewiesen: Die vorgeschlagenen Erhöhungen liegen weit unter den zu erwartenden Preissteigerungen und bedeuten damit massive Reallohnverluste für die Beschäftigten. ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Franke: „Dieses Angebot müssen die Beschäftigten des Einzelhandels geradezu als eine Missachtung ihrer täglich erbrachten Leistungen ansehen. Die Arbeitgeber bringen damit zum Ausdruck, dass sie sich der Realität im Einzelhandel verweigern, in dem es immer mehr um die Themen ‚Armut trotz Arbeit‘ und programmierte Altersarmut geht. Das heutige Angebot wird ganz bestimmt zu Unmut und Protesten in den Betrieben führen. Darauf können sich die Arbeitgeber in den kommenden Wochen einstellen.“
Die Tarifparteien verständigten sich darauf, die Verhandlungen am 31. Mai (in Korntal-Münchingen) fortzusetzen.
ver.di hat den Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen zum 31. März 2017 gekündigt und fordert für die rund 490.000 Einzelhandelsbeschäftigten im Land:
– Erhöhung der Löhne und Gehälter um 6 %
– Anhebung der Ausbildungsvergütungen um monatlich 100 €
– Tarifliches Mindesteinkommen von 1.900 €
– Laufzeit: 12 Monate
Zudem wird an die Arbeitgeberseite die Forderung gerichtet, gemeinsam die Tarifverträge des Einzelhandels für allgemeinverbindlich erklären zu lassen – wie es bis zum Jahr 2000 üblich war –, um gegen Lohndumping im Einzelhandel vorzugehen.
PM