Bei der Firma GM Consult, die zur Unternehmensgruppe des Lotterieunternehmers Glöckle gehört, findet am 21. März nun doch eine Betriebsversammlung statt, bei der ein Wahlvorstand für die Durchführung einer Betriebsratswahl gewählt werden soll. Der Leiter des ver.di-Landessfachbereichs Medien, Siegfried Heim, wertet dies als ersten Erfolg der gewerkschaftlichen Bemühungen, bei dem Werbebrief-Versender zu einer gesetzeskonformen Betriebsratswahl zu kommen. Er verweist aber auch darauf, dass die fristlosen Kündigungen gegen drei Beschäftigte vom Arbeitgeber aufrecht erhalten werden.
Die drei Gekündigten, die derzeit vor dem Arbeitsgericht klagen, hatten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen am 1. März von der Geschäftsleitung die Einberufung einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands verlangt. Am darauffolgenden Tag wurden die fristlosen Kündigungen ausgesprochen, was ver.di wegen des zeitlichen Ablaufs als strafbare Behinderung der Betriebsratswahl wertet. Nachdem dies öffentlich wurde, fand eine Beschäftigtenversammlung statt, nach der drei andere Personen in einem Aushang die Einberufung der Betriebsversammlung für den 21. März bekannt gaben. ver.di bekam Kenntnis von diesem Aushang und billigte ihn unter der Voraussetzung, dass es sich bei den drei Unterzeichnern um Wahlberechtigte des Betriebes handelt.
Um den ordnungsgemäßen Ablauf der Betriebsratswahl bei GM Consult zu ermöglichen, stellt ver.di die vorbereitete Strafanzeige wegen Behinderung einer Betriebsratswahl durch fristlose Kündigung von drei Beschäftigten vorerst zurück.
PM