Warnstreiks bei der SWEG auch in der kommenden Woche

Auch in der kommenden Woche ruft ver.di Baden-Württemberg bei der SWEG zu weiteren Warnstreiks auf. Grund für den fünften Ausstand ist die Weigerung des Arbeitgebers mit ver.di über einen Schutz bei betriebsbedingten Kündigungen wegen Neuausschreibungen zu verhandeln. Bereits viermal sind die Busbetriebe in den vergangenen Wochen für ein, zwei oder drei Tage am Stück bestreikt worden, bis heute ohne irgendeine Reaktion des Arbeitgebers. Ein weiterer Grund für die Arbeitsniederlegungen sind die parallel laufenden bundesweiten Tarifrunden im Entgelt (ETV-Tarifvertrag) und beim Manteltarifvertrag, wo es auch in der dritten Verhandlungsrunde am 5. Oktober kein Entgegenkommen der Arbeitgeber gab.

Jan Bleckert, ver.di Landesfachbereichsleiter für den Verkehr: „Die Blockade jeglicher Verhandlungen durch die SWEG sucht ihresgleichen. Der Arbeitgeber sollte langsam begreifen, dass die Fahrerinnen und Fahrer bereit sind zu kämpfen, bis es ein Entgegenkommen gibt. Die Verantwortung für die Belastung der Fahrgäste trägt allein die Landestochter SWEG.“

Gestreikt wird Montag bis Mittwoch (2. bis 4. November) in den SWEG Bus-Betrieben in Wiesloch und Sinsheim sowie Montag und Dienstag in Dörzbach und Lauda. Sollte es weiterhin keine Gesprächsbereitschaft des Arbeitgebers geben, wird ver.di zeitnah zu weiteren Arbeitsniederlegungen aufrufen.

Den Vorwurf des Arbeitgebers, der Schutz der Beschäftigten bei Kündigungen sei tariflich nicht regelbar und Sache von Arbeitgeber und Betriebsrat, weist ver.di zurück.

Hintergrund SWEG Verhandlungen:

Die hundertprozentige Landestochter Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) beabsichtigt bei Zuteilungen nach Neuausschreibungen von Linienbündeln, die von ihr bisher betriebene Bus-Linien betreffen, Beschäftigte zu kündigen, um einen geregelten Betriebsübergang zu umgehen. Betroffen sind rund 500 Beschäftigte in mehreren Bus-Unternehmen der SWEG, unter anderem in Wiesloch, Weil am Rhein (bereits zu Ende Dezember), Lahr und Offenburg. Die Fahrerinnen und Fahrer fallen derzeit unter den Tarifvertrag ETV, der auch eine Pensionskasse enthält. In den von der SWEG neu zu gründenden Unternehmen werden sie unter den Tarifvertrag privates Omnibusgewerbe zwischen ver.di und WBO fallen und damit bestehende materielle Ansprüche verlieren, die bei einem Betriebsübergang gesichert wären. Betroffene Beschäftigte müssten sich nach ihrer betriebsbedingten Kündigung auf neue Stellen in den neuen Bus-Unternehmen bewerben. ver.di befürchtet, dass so auch durch die SWEG bei der Personalauswahl Benachteiligungen für aktive Mitglieder und Betriebsräte entstehen könnten. Gleichzeitig droht in den Betrieben, die bei Ausschreibungen unterliegen, Personalabbau bis hin zu Betriebsschließungen. Die Gewerkschaft fordert deshalb zum Schutz der Beschäftigten einen Tarifsozialplan, konkret 8.000 Euro pro Jahr Beschäftigungsdauer für jeden Beschäftigten als Abfindung, der eine Kündigung erhält, plus 30.000 Euro pro betroffenem Beschäftigten, der eine Kündigung erhält, für Qualifizierungsmaßnahmen.

Hintergrund bundesweite Entgeltrunde ETV:

Im ersten Verhandlungstermin an 13. August zum Eisenbahntarifvertrag (ETV) – für gut 30 private Verkehrsunternehmen mit insgesamt knapp 6.000 Beschäftigten – wurde von Seiten der Arbeitgeber gar kein Angebot vorgelegt.

Beim zweiten und dritten Verhandlungstermin sind ver.di und die Arbeitgeber am 31. August und am 5. Oktober ohne Ergebnis auseinandergegangen. Das vom Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) vorgelegte Angebot hat ver.di als unzureichend zurückgewiesen. In der dritten Runde wurde das Angebot nicht verbessert, lediglich geforderte Verschlechterungen wurden zurückgenommen.

ver.di fordert auf Grundlage einer bundesweiten Beschäftigtenbefragung eine Erhöhung der Monatsentgelte um 6,5 Prozent für alle, dabei 100 Euro monatlich mehr für Auszubildende sowie eine jährliche Sonderzahlung von 650 Euro nur für ver.di-Mitglieder, um deren ehrenamtliches Engagement für bessere Tarife und Arbeitsbedingungen zu würdigen. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen.

Das aktuelle Angebot der Arbeitgeber, sieht bei einer Laufzeit von 26 Monaten eine Einmalzahlung von 270 Euro vor; eine erste Entgelterhöhung soll es mit 3 Prozent erst am 1. Dezember 2026 geben, und eine zweite mit 2 Prozent am 1. Januar 2028.

Der Eisenbahntarifvertrag (ETV) gilt für mehr als 30 Unternehmen in Deutschland, die Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr oder Straßenpersonenverkehr (ÖPNV) betreiben. In Baden-Württemberg sind die Albtalverkehrsgesellschaft sowie die SWEG betroffen.

Die vierte Verhandlungsrunde ist am 16. November 2026.

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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