Neues Ingenieurgesetz: Ingenieurland Baden-Württemberg auf Abwegen

Der Landtag will noch vor der Wahl eine Novelle des Ingenieurgesetzes beschließen. Dadurch entstehen Bürokratie und ein bundesweiter Flickenteppich, der den Wirtschaftsstandort Deutschland entscheidend schwächt. Zusätzlich birgt die Gesetzesänderung die Gefahr, dass künftig alle Ingenieure in BW verkammert werden.

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft legte vor kurzem einen Entwurf vor, mit dem aufgrund der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie das Ingenieurgesetz novelliert werden soll, in dem die geschützte Berufsbezeichnung des Ingenieurs geregelt wird. Damit wäre die Ingenieurkammer Baden-Württemberg für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständig.

Leider regelt jedes Bundesland anders, wie die Verfahren ablaufen und die Anforderungen sind  – ein Chaos nicht nur für die Fachkräfte, sondern besonders für die Wirtschaft, die unterschiedlichsten Ländervorgaben ausgeliefert wäre! Dies schränkt zudem die Mobilität der Ingenieure ein, schafft unnötige Bürokratie und einen deutschlandweiten Flickenteppich.

Außerdem ist der Schritt von ausländischen zu inländischen Ingenieurabschlüssen nur ein kleiner, weshalb der VDI Landesverband befürchtet, dass künftig alle Ingenieure verkammert werden sollen und die Kammer somit das Berufsausübungsrecht durchgesetzt hat. Damit würden sich die genannten Probleme vervielfachen.

Abschlüsse sollten transparent, einheitlich, kontrollierbar und kostengünstig geprüft werden. Diesem Ziel der Novelle kommt man so aber kein Stück näher. Im Gegenteil: Die dringend benötigten Ingenieure sind den in diesem Bereich unzureichenden Fähigkeiten der Ingenieurkammer ausgeliefert. Diese führt solche Aufgaben bislang nicht durch, besitzt nicht den erforderlichen Kompetenzumfang und ist personell dafür nicht ausreichend besetzt.

Stattdessen sollte die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) die Abschlüsse nach bundeseinheitlichen Kriterien prüfen, so wie das die Bund-Länder-Gruppe der Wirtschaftsministerkonferenz diskutiert hat. Der VDI fordert die Regierungsfraktionen auf, die aktuelle Novelle des Ingenieurgesetzes auf das Notwendigste zu beschränken und nicht die Ingenieurkammer grundlos für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zuständig zu machen. Daher ist es für die aktuelle Novelle völlig ausreichend, den Geltungsbereich des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes auch auf die Ingenieure auszuweiten.

Für 2017 ist ein Bundes-Musteringenieurgesetz geplant, an dem sich die Ländergesetze orientieren sollten – für einen einheitlichen Arbeitsmarkt. Bis dahin sollten sich Novellen der Ingenieurgesetze im Interesse des Arbeitsmarktes in weiser Voraussicht auf ein notwendiges Mindestmaß beschränken.

 

 

 

 

 

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