Baden-Württembergs Justiz vor einer Richtungsentscheidung – DJG-BW: Nach der Landtagswahl beginnt die eigentliche Bewährungsprobe für den Rechtsstaat im Südwesten

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft Baden-Württemberg (DJG-BW) sieht nach der Landtagswahl grundlegende Herausforderungen auf die neue Landesregierung zukommen. Wahlen entscheiden über Mehrheiten. Sie entscheiden aber auch darüber, welchen Stellenwert zentrale Institutionen in einem Land künftig haben. Für Baden-Württemberg steht nach der Landtagswahl nicht nur eine Regierungsbildung an – es beginnt eine Bewährungsprobe für die Justizpolitik. Denn die Justiz des Landes arbeitet vielerorts an ihrer strukturellen Belastungsgrenze.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bewältigen ein stetig wachsendes Verfahrensaufkommen bei steigender Komplexität. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sehen sich mit einer fortschreitenden administrativen Verdichtung konfrontiert, die ihren gesetzlichen Kernauftrag zunehmend überlagert. Die Belastung der Richterschaft ist seit Jahren dokumentiert. In den Geschäftsstellen sichern Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes die organisatorische Funktionsfähigkeit jedes einzelnen Verfahrens – häufig unter Bedingungen, die mit dem tatsächlichen Arbeitsanfall nicht mehr Schritt halten.

Besonders augenfällig wird die strukturelle Schieflage im Justizwachtmeisterdienst. Während die Sicherheitsanforderungen an Gerichten gestiegen sind, übernehmen Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister weiterhin regelmäßig hausinterne Umzüge, Möbeltransporte und logistische Hilfsdienste. In einer öffentlichen Stellungnahme einer Landgerichtspräsidentin aus Baden-Württemberg wurde hierzu erklärt, diese Aufgaben gehörten seit Jahrzehnten zum Berufsbild; sicherheitsrelevante Defizite bestünden jedenfalls in ihrer Behörde nicht, eine Überlastung sei nicht erkennbar. Diese Einschätzung steht nach Auffassung der DJG-BW im deutlichen Spannungsverhältnis zu zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis.

„Der Verweis auf jahrzehntelange Praxis ersetzt keine zeitgemäße Bewertung“, erklärt der Landesvorsitzende der DJG Baden-Württemberg Dr. Pierre Holzwarth. „Institutionelle Verantwortung bedeutet, Strukturen regelmäßig zu hinterfragen – nicht sie mit Tradition zu relativieren.“ Sicherheitsdienst ist kein Annex logistischer Routinen. Der Justizwachtmeisterdienst ist ein sicherheitsrelevanter Kernbereich der Gerichtsorganisation. Wer ihn dauerhaft mit hausmeisterähnlichen Tätigkeiten vermischt, relativiert Prioritäten. Und es stellt sich eine ganz konkrete Frage: Ist an kleinen Gerichten in Baden-Württemberg tatsächlich jederzeit gewährleistet, dass mindestens zwei Justizwachtmeister gleichzeitig vor Ort sind, um Eingänge wirksam zu sichern? Sicherheitskonzepte müssen sich an realen Anforderungen messen lassen – nicht an theoretischen Annahmen.

„Der Justizwachtmeisterdienst ist kein Möbel- und Posttransportdienst mit Sicherheitsfunktion“, so Holzwarth. „Er ist Sicherheitsdienst mit klar definiertem Auftrag. Diese Trennschärfe ist eine Frage der Ernsthaftigkeit.“

Die vorgetragenen Punkte sind keine Einzelwahrnehmungen. Sie beruhen auf umfangreichen, ausgewerteten Umfragen in sämtlichen Fachbereichen der DJG-BW. Die Rückmeldungen aus der Praxis zeichnen ein konsistentes Bild wachsender Belastung. Diese Daten sind belastbar – und sie zeigen deutlich, dass die Herausforderungen strukturell sind.

Doch die Problematik reicht noch tiefer. Sie betrifft die Kultur der Justiz insgesamt. Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes werden in offiziellen Begrifflichkeiten nicht selten als „Unterstützungsbereich“ oder „Unterbau“ geführt. Sprache ist jedoch niemals neutral. Sie prägt Selbstbild und Hierarchieverständnis. Wer Menschen strukturell als „Unterbau“ bezeichnet, darf sich nicht wundern, wenn sie sich nicht als gleichwertiger Teil einer Institution empfinden. Es kostet keinen Euro, hier umzudenken.

Ebenso wenig kostet es etwas, in offiziellen Schreiben statt „Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ die Ansprache „Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen“ zu wählen. Der Unterschied mag formal gering erscheinen, psychologisch ist er erheblich. In vielen anderen Ressorts und Verwaltungen ist eine kollegiale Ansprache längst Ausdruck moderner Führungskultur. In der Justiz hingegen hält man vielerorts an einer Distanzformel fest, die Hierarchie betont, wo Zusammenhalt erforderlich wäre.

„Wertschätzung beginnt nicht im Haushalt, sondern im Verhalten“, betont Holzwarth. „Sie zeigt sich in Sprache, in Präsenz vor Ort, in Prioritätensetzung. Und sie entscheidet darüber, ob eine Institution innere Geschlossenheit entwickelt oder schleichend Distanz.“

Die neue Landesregierung – in welcher Konstellation auch immer – wird sich daran messen lassen müssen, ob sie die Justiz strategisch stärkt oder weiter verwaltet. Was jetzt erforderlich ist, sind keine kosmetischen Korrekturen, sondern eine ehrliche Prioritätensetzung: eine realistische Bewertung des tatsächlichen Personalbedarfs, eine klare Fokussierung sicherheitsrelevanter Aufgaben, eine spürbare Entlastung der hoheitlichen Kernbereiche von überbordender Verwaltung und eine Führungskultur, die Dialog nicht als Risiko, sondern als Ressource begreift. Zugleich muss die Justiz wieder zu einem Ort werden, an dem Menschen bleiben wollen – an dem Nachwuchskräfte sich bewusst für eine Ausbildung entscheiden, im Tarifbereich eine verlässliche Entfristungsperspektive erhalten und in allen Laufbahnen Entwicklungsmöglichkeiten erkennen. Attraktivität entsteht nicht durch Appelle, sondern durch Verlässlichkeit, Perspektive und Wertschätzung.

Wie sehr strukturelle Inkonsistenzen bestehen, zeigt auch der Gerichtsvollzieherdienst in Baden-Württemberg. Während nahezu alle Bundesländer weiterhin Nachwuchs aus dem mittleren Justizdienst gewinnen, hat sich Baden-Württemberg seit 2016 bewusst für ein Studium entschieden – ein Schritt, der fachlich und strukturell ausdrücklich zu begrüßen ist und perspektivisch auch bundesweit Maßstäbe setzen könnte. Heute arbeiten im Land Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher „alten Modells“ im mittleren Dienst und parallel solche des gehobenen Dienstes – mit identischer Tätigkeit, identischer Verantwortung und identischer Belastung. Der Bestand bildet den Nachwuchs aus, ein systematischer Übergang in den gehobenen Dienst wird jedoch seit Jahren diskutiert, ohne konsequent umgesetzt zu werden. Von „Nachqualifizierung“ zu sprechen, verkennt die Realität. Niemand muss sich für eine Tätigkeit qualifizieren, die er bereits vollumfänglich und erfolgreich ausübt.

Wenn am gehobenen Dienst festgehalten wird – was konsequent und richtig ist -, muss Durchlässigkeit ebenso konsequent ermöglicht werden. Andernfalls entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht, das Motivation nicht stärkt, sondern untergräbt. Hinzu tritt eine weitere strukturelle Inkonsistenz. Das Studium war ursprünglich so konzipiert, dass neue Kolleginnen und Kollegen mit der Besoldung A9 einsteigen und sich bis A11 entwickeln können. Durch spätere Besoldungsanpassungen wurden faktisch alle in A10 eingeordnet. Damit reduziert sich die realistische Beförderungsperspektive im gehobenen Gerichtsvollzieherdienst auf eine einzige Stufe bis zur Pension. Wer Nachwuchs gewinnen und halten will, darf Entwicklung nicht formal versprechen und faktisch nicht fortentwickeln.

„Die baden-württembergische Justiz verfügt über enorme fachliche und intellektuelle Ressourcen“, so Holzwarth abschließend. „Wir sind bereit, Reformen konstruktiv mitzugestalten. Aber Reformbereitschaft beginnt mit der ehrlichen Anerkennung der Realität.“

Nach den Landtagswahlen beginnt die eigentliche Arbeit. Umfangreiche Auswertungen zeigen: Es wartet viel Arbeit auf uns – und auf die neue Landesregierung. Diese Aufgaben lassen sich nicht mit Beschwichtigungsformeln lösen, sondern nur mit klarer Prioritätensetzung und gemeinsamem Gestaltungswillen. Der Rechtsstaat ist kein abstraktes Konstrukt. Er lebt von Menschen, die ihn täglich tragen. Wenn eine strukturelle Überlastung zur Normalität erklärt wird, beginnt Erosion nicht spektakulär, sondern schleichend. Baden-Württemberg steht deshalb vor einer Richtungsentscheidung. Die politische Antwort auf diese Entwicklung wird darüber entscheiden, wie stark dieses Land morgen ist.

PM Deutsche Justiz-Gewerkschaft Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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