Die Bundesregierung plant, die Übergangsregelung zur Aussetzung der Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Verlängerung; diese bedeutet für die betroffenen Musikschullehrkräfte ein weiteres Jahr Unsicherheit und prekärer Arbeitsbedingungen.
„Ein weiteres Jahr werden Musikschullehrkräfte von der Politik allein gelassen. Den Kolleginnen und Kollegen steht eine soziale Absicherung durch die Arbeitgeber zu sowie eine Bezahlung nach Tarif an den öffentlichen Schulen. Die Übergangsregelung bis Ende 2026 sollte genutzt werden, damit Kommunen und Länder die notwendigen finanziellen Mittel für den Erhalt der musikalischen Bildung sicherstellen. Viele Kommunen haben ihre Hausaufgaben gemacht und auf Festanstellung umgestellt. Mit der Verlängerung der Übergangsregelung werden jetzt diejenigen gestärkt, die sich der Umwandlung verweigert haben. Leidtragend sind die Kolleginnen und Kollegen, die an den Musikschulen arbeiten und denen sämtlich eine Anstellung zusteht. Eine Verlängerung der Übergangsregelung lehnt ver.di strikt ab“, sagte Christoph Schmitz-Dethlefsen, im ver.di Bundesvorstand für Kultur zuständig.
Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts führte zu einem Paradigmenwechsel in Bezug auf die Situation freischaffender Lehrkräfte an Musikschulen. Das Gericht hatte im Jahr 2022 festgestellt, dass mangels unternehmerischer Freiheit sowie durch die Eingliederung in den Schulbetrieb echte Selbstständigkeit an Musikschulen kaum möglich ist. An Musikschulen liegt somit in aller Regel eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung vor. In ver.di organisierte Musikschullehrkräfte prangern dieses System der Scheinselbstständigkeit seit vielen Jahren an. Die seit 2022 kontinuierlich erfolgte Umstellung auf Festanstellungen im Musikschulbereich bedeutet für Musikschullehrkräfte Rechtssicherheit und sichere Einkommen.
Die vorherige Bundesregierung schuf Ende 2024 eine Übergangsregelung, die unter bestimmten Bedingungen die Sozialversicherungspflicht bis Ende 2026 aussetzte. Nun soll auf Initiative der Koalitionsfraktionen diese Übergangsregelung bis Ende 2027 verlängert werden.
Christoph Schmitz-Dethlefsen sieht Politik und Träger der Musikschulen in der Verantwortung: „Die Koalition plant, den Musikschulträgern und Kommunen ein weiteres Jahr Aufschub vor der Sozialversicherungspflicht zu gewähren. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dieses weitere Jahr nicht einer weiteren Verschleppung dient? Politik und Träger stehen in der Verantwortung, eine Finanzierung der musikalischen Bildung für ein Ende der Übergangsregelung sicherzustellen und bereits jetzt den Prozess hin zu einer Festanstellung an Musikschulen aktiv zu gestalten. ver.di verschließt dabei keineswegs die Augen vor der wirtschaftlichen Situation in den Kommunen und Ländern, im Gegenteil. Letztlich handelt es sich hier um eine Verteilungsfrage, die nun ein weiteres Mal auf dem Rücken der Beschäftigten entschieden werden soll.“