VBE-Umfrage zur Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch ist kein Freifahrtschein für fehlende Qualität

„Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung lässt sich in Baden-Württemberg derzeit nicht flächendeckend umsetzen. Sollte er zum Schuljahr 2026/2027 in Kraft treten, sind erhebliche Qualitätseinbußen im Angebot zu befürchten. Darüber hinaus erkennen wir enorme organisatorische Herausforderungen und große Risiken für die Bildungsgerechtigkeit“, mahnt Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg, angesichts einer heute veröffentlichten, repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag des VBE. Für die Untersuchung hat forsa im September/Oktober 2025 in Baden-Württemberg 258 Schulleitungen und bundesweit insgesamt 1.312 Schulleitungen befragt. 

Rechtsanspruch ist aktuell nicht flächendeckend umsetzbar

Nur sechs von zehn Grundschulleitungen (63 %) aus Baden-Württemberg geben aktuell an, dass für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 bei ihnen eingeschult werden, die Ganztagsbetreuung gewährleistet werden kann (im Bundesdurchschnitt sagen dies 67 %).

Über ein Viertel (29 %) sagt dagegen, dass die Betreuung von der Kommune bis dahin nicht sichergestellt werden kann (Bund: 25 %). Auf Nachfrage, warum der Rechtsanspruch nicht umgesetzt werden kann, nennen die Befragten vor allem fehlende Räume sowie fehlendes Fachpersonal.

Brand erklärt dazu: „Der Countdown läuft. In wenigen Monaten bereits greift der einklagbare Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die befragten Schulleitungen lassen allerdings erhebliche Zweifel aufkommen, dass dieser Anspruch in den Kommunen rechtzeitig erfüllt und eingelöst werden kann. Kritisch bleibt die Frage, welches Personal die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder in welchen Räumen übernimmt. Kommunale Notlösungen wie die Zusammenlegung von Gruppen aus unterschiedlichen Schulen lehnen wir aus pädagogischer Sicht ab. Gerade die Erstklässlerinnen und Erstklässler befinden sich in einer besonders vulnerablen Lebensphase. Sie wechseln von der Kita in die Grundschule, treffen dort auf 20 bis 30 andere Kinder, von denen sie viele noch nicht kennen, und stehen vor zahlreichen neuen Anforderungen. Unerlässlich in dieser Situation sind stabile Beziehungen zu qualifiziertem pädagogischem Personal, das die Kinder verlässlich begleiten kann. Doch genau an diesem Punkt hapert es gewaltig.“

Fehlende pädagogische Qualität im Ganztag

Lediglich bei einem Viertel (25 %) aller Schulen in Baden-Württemberg, die bereits über ein Ganztagsangebot verfügen oder ein solches planen, gibt es eine pädagogische Mindestqualifikation für (angehende) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ganztagsbetreuung (Bund: 40 %). An gut zwei Drittel (69 %) der betreffenden Schulen ist dies nicht der Fall (Bund: 53 %).

Betrachtet man ausschließlich die Grundschulen in Baden-Württemberg, so zeigt sich ein ähnliches Bild: 25 % zu 67 %.

Im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet gibt es in Baden-Württemberg somit deutlich seltener pädagogische Mindestqualifikationen in der Ganztagsbetreuung.

Der VBE-Landesvorsitzende fordert: „Wir müssen dringend eine Qualitätsdebatte führen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erweckt den Eindruck umfassender pädagogischer Angebote, tatsächlich wird jedoch häufig nur eine Aufbewahrung der Kinder garantiert. Ganztag darf aber keine Mangelverwaltung sein, entscheidend ist die Qualität im Ganztag. Wir brauchen pädagogische Profis, die eine an die Gegebenheiten vor Ort angepasste qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungszeit garantieren. Hier sprechen wir nicht nur von Hausaufgabenbetreuung oder Spielangeboten, wir sprechen hier dringender denn je vom Ausgleich von Disparitäten. Der Ganztagsanspruch bietet eine enorme Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit – wenn der Ganztag jedoch zur reinen Beaufsichtigung durch Hilfskräfte verkommt, droht diese Chance verspielt zu werden.“

Baden-Württemberg hinkt beim Ganztag hinterher

Gemäß den Angaben der Schulleitungen verfügen aktuell 43 % aller allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg – und somit fast doppelt so viele als im bundesweiten Durchschnitt (22 %) – über kein Angebot in der Ganztagsbetreuung und planen auch keine Umstellung auf ein offenes oder gebundenes Ganztagsangebot.

Brand erläutert: „Seit Jahren hinkt Baden-Württemberg beim Ganztag hinterher – und die Landespolitik wundert sich. Doch die Gründe liegen auf der Hand. Viele Schulen befinden sich personell am Anschlag – es fehlen Klassenlehrkräfte, Krankheitsvertretungen, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in der Inklusion, von nicht besetzten Schulleitungsstellen gar nicht zu sprechen. Gleichzeitig ist der Markt für sozialpädagogisches Personal praktisch leergefegt, Kitas und Ganztagschulen konkurrieren hier um dieselben Köpfe. Hinzu kommen große räumliche Anforderungen wie Mensen, Ruheräume, Bewegungslandschaften und Arbeitsplätze für das zusätzliche Personal sowie weitere organisatorische Herausforderungen wie die Einbindung externer Partner und die gemeinsame Entwicklung eines tragfähigen pädagogischen Konzepts. All dies ist für Schulleitungen ohne zusätzliche Zeitstunden für die Organisation, Koordination und Steuerung des Ganztags kaum zu bewältigen.“

Fazit

Der VBE rechnet bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung mit erheblichen Problemen. Diese betreffen die Gewährleistung von ausreichend qualifiziertem Personal, die Vergabegerechtigkeit von Plätzen sowie organisatorische Herausforderungen bei der Logistik.

 Die offenen Fragen des VBE sind:

  • Qualitätsproblem: Kann ausreichend Personal gewonnen werden? Mit welchem Personal wird eine Betreuung am Ende gewährleistet? Wie wird dieses vorbereitet sein? Hat das Personal angemessene Kompetenzen für die pädagogische Begleitung und Förderung von jüngeren Grundschulkindern?
  • Gerechtigkeitsproblem: Wenn nicht für alle Kinder ein Angebot vorgehalten werden kann: Wer wird die Plätze dann erhalten? Ist Klagebereitschaft von Eltern ein begünstigender Faktor? Wie werden Plätze geschaffen (etwa in dem sie älteren Kindern nicht mehr angeboten werden)? Kann in Rahmen der Ganztagsbetreuung der Ausgleich von Disparitäten gewährleistet werden?
  • Logistikproblem: Wie werden Räumlichkeiten geschaffen? Können Räume so genutzt werden, dass die Kinder in der Ganztagsbetreuung ein anderes Setting vorfinden als im Unterricht? Ermöglicht die Kommune dem Personal von Schule und Ganztag Zeiten für Kooperation und gemeinsame Gestaltung von Lernsettings? Werden Gruppen verschiedener Schulen zusammengelegt werden müssen? Was heißt das auf soziologischer/emotionaler Ebene für Kinder, die sowieso gerade in einer sehr vulnerablen Zeit des Übergangs sind?

 

Der VBE fordert:

  • Einen realistischen Zeitrahmen für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.
  • Qualität vor Schnelligkeit: Die Erwartungshaltung ist hoch, Eltern verlassen sich auf die Zusage der Politik. Doch viele Eltern erwarten zu Recht auch Qualität: Hausaufgabenbetreuung, die diesen Namen verdient, und Förderangebote statt bloßer Verwahrung. Sollte der Start 2026 holprig verlaufen, etwa durch Personalmangel oder fehlende Räume, ist der Unmut vorprogrammiert.
  • Verbindliche Qualitätsstandards und qualifizierende Fortbildungen für Personen, die in der Ganztagsbetreuung arbeiten.
  • Ausreichende Zeitressourcen für Schulleiterinnen und Schulleiter für die Steuerung des Ganztags.

Anlagen: forsa-Ergebnisbericht, Pressemeldung als PDF

PM Verband Bildung und Erziehung (VBE) Landesverband Baden-Württemberg

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