Nach hartem Ringen über den Entgelttarifvertrag des ETV haben der Arbeitgeberverband deutsche Eisenbahnen (AGVDE) und ver.di auf Bundesebene in Fulda ein Ergebnis erzielt. Die Albtalverkehrs-Gesellschaft (AVG) hat zudem in der dritten Verhandlungsrunde mit ver.di Baden-Württemberg eine Einigung im Zusatztarifvertrag erreicht.
Stephanie Schulze, AVG-Personalchefin, lobte die gute Verhandlungsatmosphäre. „Die Wahlmöglichkeit zwischen Entgelt oder Urlaub erlaubt unseren Mitarbeitenden ein lebensphasenorientiertes Arbeiten. Das macht uns als Arbeitgeber attraktiv“, sagte Schulze. Die Erhöhung der Entgelte ist laut Schulze mit Augenmaß und die lange Laufzeit gebe der AVG als Arbeitgeber Planungssicherheit. Es sei ein ausgewogener Abschluss mit modernen Komponenten.
Jan Bleckert, ver.di Baden-Württemberg: „Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich, individuelle Wahlmöglichkeiten zwischen Zeit und Geld, die bis zu neun zusätzliche freie Tage ermöglichen, sowie bessere Zuschläge und dazu die Gehaltssteigerungen durch den ETV-Abschluss ergeben in Summe ein echtes Zukunfts-Paket. Unser Druck hat gewirkt: Gemeinsam mit dem Arbeitgeber ist es uns gelungen, die AVG zur Benchmark bei den Arbeitsbedingungen im ÖPNV auf der Schiene im Land zu machen.“
Einigung im Zusatztarifvertrag AVG am 04.12.2024
1. Arbeitszeit mit Wahlrecht. die wöchentliche Arbeitszeit wird ab dem 01.01.2026 sukzessive jährlich um 0,5 Stunden abgesengt, bis ab dem 01.01.2028 37,5 Stunden wöchentliche Arbeitszeit erreicht ist. Die Mitarbeitenden haben ein Wahlrecht bei der 39 Stunden Woche zu bleiben und erhalten dann pro ½ Stunde Absenkung der Arbeitszeit 1,3 % mehr Gehalt. Alternativ können die Mitarbeitenden wählen, die Erhöhungszeit auf 39 Stunden ein gestaffeltes Wahlrecht für freie Tage einlösen (3 zusätzliche freie Tage bei einer ½ Stunde Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Auszubildenden werden mit der Arbeitszeitabsenkung bereits zum 01.01.2025 beginnen.
2. Die Entgelterhöhung, die auf Bundesebene zum 01.05.2024 gewährt wird, wird bei uns bereits am 01.04.2025 umgesetzt.
3. Erhöhung diverser Zulagen und Zuschläge und die Vereinbarung, diese zukünftig dynamisiert an die prozentualen Entgeltsteigerungen anzupassen
4. Die Eingruppierung der Triebfahrzeugführer erfolgt nach bestandener Prüfung in die EG 7 (vorher nach 8 Jahren in die EG 7)
5. Die Auszubildende der AVG wenden den TVAöD-BBIG an (Analog der VBK).
6. Laufzeit bis zum 31.12.2026 (Arbeitszeit bis 31.12.2027).
Zusage beider Parteien zu weiteren Sachthemen weiter zu verhandeln.
Einigung am 05.12.2024 zwischen ver.di und dem AGVDE (Arbeitgeberverband deutscher Eisenbahnen) über den Entgelttarifvertrags des ETV.
1. Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von maximal 1.300 € bei Vollzeit; Auszubildende erhalten maximal 650 €.
2. Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 01.05.2025 um 120,00 €; die Vergütung der Auszubildenden steigt um 50,00 €
3. Erhöhung der Tabellenentgelte am 01.11.2025 um 2,8%; die Vergütung der Auszubildenden steigt um 40,00 €.
4. Der zum 30.11.2024 gekündigte ETV Manteltarifvertrag wird wieder in Kraft gesetzt, verbunden mit einer Verhandlungszusage ab dem 2 Halbjahr 2025.
5. Laufzeit 23 Monate bis zum 31.08.2026.
PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg