Altersteilzeit-Warnstreik bei der Landeshauptstadt Stuttgart findet am Montag statt – einstweilige Verfügung des KAV wurde abgelehnt

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV) und der Stadt Stuttgart gegen den geplanten Warnstreik für eine Regelung zur Altersteilzeit in Baden-Württemberg abgelehnt. Damit findet der Warnstreik wie geplant statt.

Aufgerufen sind alle Arbeitnehmer:innen der Landeshauptstadt Stuttgart (alle Ämter, Verwaltungen und Eigenbetriebe), die unter den Geltungsbereich des § 1 TVFlexAZ fallen, aber aufgrund der Stichtagsregelung in § 5 Abs. 2 TVFlexAZ keinen Rechtsanspruch aus diesem Tarifvertrag haben, Der Warnstreik findet am 13. November statt. Betroffen sind neben der Verwaltung auch die Kitas, Abfallwirtschaft und städtische Schwimmbäder. Die Gewerkschaft rechnet mit mindestens 2.000 Streikenden und erheblichen Auswirkungen.

Ablauf: 8:00 Uhr bis 9:30 Uhr: Streikgelderfassung auf dem Marktplatz , Musik und Aktionen direkt vor dem Rathaus; 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr: Auftaktkundgebung/ Streikversammlung; 10:00 Uhr: Kurze Demonstration um das Rathaus; ca. 10:30 Uhr: Abschlusskundgebung auf dem Marktplatz.

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Gut, dass es ab jetzt wieder um die Hauptsache geht: Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiterhin Altersteilzeit zu ermöglichen. Wir gehen davon aus, dass der KAV jetzt zügig Verhandlungen mit uns aufnimmt. Die Kolleginnen und Kollegen bei der Stadt Stuttgart werden am Montag deutlich zeigen, was sie von ihrem Arbeitgeber erwarten.“

Ariane Raad, ver.di Stuttgart: „Mit der Androhung von Abmahnungen bei Streikbeteiligung haben die Arbeitgeber reichlich Porzellan zerschlagen. Sie wären gut beraten, jetzt wieder auf ihre Beschäftigten zu zugehen. Es sind die Kolleginnen und Kollegen, die täglich bis ans Limit und durch den Personalmangel oft auch über das Limit hinaus den Laden Stuttgart am Laufen halten. Stuttgart als Beruf muss man und frau auch bis zur Rente schaffen können. Dafür braucht es eine Altersteilzeitregelung.“

PM  ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/arbeitsmarkt/160507/

Schreibe einen Kommentar